
Häufig gestellte Fragen
F: Wie komme ich in den StadtElternRat?
A: Alle 2 Jahre wird der StER gewählt. Zu diesen Termin können Sie sich
als Delegierter Ihrer Schule wählen lassen. Mit etwas Glück werden Sie
dann von den jeweiligen Delegierten Ihrer Schulform in den StER gewählt.
F: Kann nur der Schulelternratsvorsitzende
als Delegierter für den StER gewählt werden?
A: Nein! Alle Eltern die sich aktiv an Ihrer Schule betätigen können als
Delegierte gewählt werden. Eine Personalunion gibt es nicht. Geregelt
wird diese zum einen im
Schulgesetz
von Sachsen-Anhalt und im einzelnen in der
Elternwahlverordnung.
F: Ich habe ständig Diskussionen wenn es um
die Schlafenzeit geht. Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Bett?
A: Grundsätzlich ist Schlafen natürlich etwas sehr Individuelles. Was
für den einen locker reicht, ist dem anderen noch lange nicht genug. Das
gilt für Erwachsene wie für Kinder. Trotzdem aber gibt es Richtwerte,
hier eine Orientierung für das Schlafbedürfnis von Kindern.
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Alter
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Schlafbedürfnis
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bis zu 3 Monaten
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16-18 Stunden
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4 - 5 Monate
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14-15 Stunden
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6 - 12 Monate
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13 Stunden
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1 - 4 Jahre
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12 Stunden
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5 - 6 Jahre
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11,5 Stunden
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7 - 9 Jahre
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11 Stunden
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10 - 11 Jahre
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10,5 Stunden
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12 - 13 Jahre
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10 Stunden
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14 - 16 Jahre
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9 Stunden
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Schlafrhythmus verschiebt sich bei Teenagern
- Als Teenager verändert sich der Schlafrhythmus noch mal grundlegend. Er verschiebt sich deutlich nach hinten. Das heißt, die Jugendlichen sind morgens später leistungsfähig und abends länger wach. Sie morgens um halb sieben oder sieben zu wecken, damit sie pünktlich in der Schule ankommen, wird da für manche Eltern zur Geduldsprobe. Auch ist die Leistungsfähigkeit in der ersten Schulstunde noch nicht voll gegeben. Aus diesem Grund fordern immer wieder Schlafforscher, den Schulanfang zeitlich nach hinten zu schieben und erst um 8:30 oder 9:00 Uhr mit der Schule zu beginnen. Am Nachmittag haben Teenager dann noch ein weiteres Leistungshoch.
F: Ich habe ständig Diskussionen mit meinem
Kind wie lange es abends weggehen darf. Meine Zeitvorgaben werden
ständig mit dem Satz "die anderen dürfen aber länger" kommentiert. Mache
ich was falsch? Wie lange dürfen Kinder abends weggehen (Disco etc.)?
A: Grundsätzlich ist es die Sache der Eltern, wie lange ihre Kinder
unterwegs sein dürfen.
Jedoch regelt das Jugendschutzgesetz den
Aufenthalt an bestimmten Orten. So gibt es Bestimmungen:
- wie lange dürfen Kinder in der Disco bleiben,
- ab wann dürfen Sie alleine ins Kino,
- reicht es als 16-Jährige, einen erwachsenen Freund dabei zu haben, um länger bleiben zu dürfen?
Spätestens mit der Pubertät entdecken die meisten Jugendlichen das Nachtleben für sich. Dies ist auch der Zeitpunkt ab dem sie sich mit ihren Eltern darüber auseinandersetzen müssen, wann ein Discoabend zu Ende sein sollte. Und hier gehen die Meinungen der Generationen meistens weit auseinander. Dazu, wann ein Kind in welchem Alter zu Hause sein muss, gibt es im Jugendschutzgesetz klare Aussagen.
- Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Das gilt auch, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter in Begleitung eines volljährigen Freundes oder einer volljährigen Freundin ist. Ausnahmen gibt es aber bei Veranstaltungen von einem "anerkannten Träger der Jugendhilfe", das sind z.B.. Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche. Dann ist allen unter 16 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet, für die 16- und 17 Jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die "zuständige Behörde" Ausnahmen genehmigen! Konzerte sind von diesen Regelungen ausgenommen, denn sie gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Somit gelten auch nicht die zeitlichen Beschränkungen. Manchmal werden aber Altersbeschränkungen von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet. Außerdem braucht Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern. Eine weitere Ausnahme betrifft den Aufenthalt in Gaststätten: Jeder Jugendliche darf sich ohne Altersbeschränkung zum Verzehr eines Essens oder eines Drinks (kein Alkohol) jederzeit zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr dort aufhalten.
Ins Kino gehen
- Die "FSK" steht für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und gibt vor ab welchem Alter, welcher Film gesehen werden darf. Dabei gibt es die Altersbeschränkungen ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahre. Auch wenn Erziehungsberechtigte dabei sind, ändert das nichts. Ausnahme: Film ab 12 dürfen Kinder ab 6 Jahren sehen, wenn ein Erziehungs- berechtigter dabei ist. Auch von der Uhrzeit gibt es bei Kinobesuchen Beschränkungen.
Eltern sollten diese auf keinen Fall unterlaufen.
Mit der
nachfolgende Tabelle erhalten Sie einen Überblick. Was erlaubt ist!
| Was | Alter | Uhrzeit | Bemerkung |
| Disco | 15 | nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten | |
| Disco | ab 16 | bis 24 Uhr | auch wenn ein volljähriger Freund dabei ist |
| Disco | ab 18 | unbegrenzt | |
| Konzerte | keine offizielle Beschränkung | Erlaubnis der Eltern notwendig | |
| Jugendtreffs, Vereine, Kirchen | alle unter 16 | bis 22 Uhr | |
| Jugendtreffs, Vereine, Kirchen | 16 und 17 Jährige | bis 24 Uhr | zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen |
| Kino | unter 14 | bis 20 Uhr | Film muss um 20 Uhr zu Ende sein |
| Kino | unter 16 | bis 22 Uhr | Film muss um 22 Uhr zu Ende sein |
| Kino | unter 18 | bis 24 Uhr | Film muss um 24 Uhr zu Ende sein |
Vertrauen und persönliche Absprachen
- Soweit die gesetzlichen Regelungen. Aber alleine werden diese in einer Familie nicht ausreichen, um zu Lösungen zu kommen, mit denen alle zufrieden sind. Außerdem werden private Feten und auch das Draußen aufhalten mit Freunden damit nicht regelt. Hier kommt es darauf an, dass Eltern und Jugendliche Absprachen treffen. Man sollte versuchen, eine Vereinbarung zu treffen, die für alle Familienmitglieder annehmbar ist. Sie könnten ihrem Kind erklären, dass sie es mit diesen Einschränkungen beispielsweise vor gewalttätigen Attacken, Unfällen mit angetrunkenen Autofahrern und Drogen schützen wollen. Damit verdeutlichten sie: "Wir machen uns Sorgen um dich, weil du uns wichtig bist."
Mit den Kindern ins Gespräch kommen
- Will Ihr Kind unbedingt eine bestimmte Feier besuchen oder länger wegbleiben, ist es wichtig herauszufinden, woran das liegt. Das ist eine gute Gelegenheit, mit dem Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und herauszufinden, was ihn beschäftigt. Manchmal hilft es vielleicht auch, sich in seine eigene Kindheit zurückzuversetzen und sich zu erinnern, welche erhebliche Bedeutung eine Fete in diesem Alter haben kann.
Konsequenzen und Ausnahmen
- Wenn Ihr Kind sich regelmäßig an Absprachen hält, kann das
Vertrauen zwischen Eltern und Kindern nachhaltig gestärkt werden.
Dann sollten Sie vielleicht die Ausgeh-Regelung nicht zu kategorisch
sehen und auch mal im Einzelfall anders entscheiden. Es ist wichtig,
dass auch mal Ausnahmen möglich sind. Genauso sollten Sie mit dem
Kind aber auch besprechen, mit welchen Konsequenzen es rechnen muss,
wenn es sich nicht an die Absprachen hält. Man kann beispielsweise
verabreden, dass Sie ihr Kind persönlich in der Disco abholen, falls
es nicht pünktlich zu Hause ist.

