
Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es vielfältige Bildungsangebote, die von der
frühkindlichen Erziehung in Kindertagesstätten über allgemein bildende
und berufsbildende Schulen, Musikschulen und Volkshochschulen bis hin zu
den Hochschulen reichen. Diese Vielfalt, aber auch die Durchlässigkeit
und Anschlussfähigkeit des sachsen-anhaltischen Bildungssystems eröffnen
allen die Chance auf eine gute Bildung und die Möglichkeit, entsprechend
ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen einen adäquaten
Bildungsabschluss zu erlangen.
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Kindertagesstätten Frühkindliche Bildung und Förderung sind das Fundament für jede individuelle Bildungsbiografie. Um allen Kindern die Chance zur Teilhabe an entsprechenden Bildungsangeboten und damit einhergehenden Entfaltungsmöglichkeiten zu eröffnen, aber auch eine optimale Vorbereitung auf die Schule zu gewährleisten, bietet Sachsen-Anhalt jungen Eltern gute Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu verbinden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder erwerbstätiger Eltern bereits ab der Geburt. In den kommunalen, aber auch von privaten Verbänden oder Vereinen sowie von den Kirchen getragenen Kindertagesstätten werden die Kinder in der Regel bis zum Beginn der Schulpflicht betreut und entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten gefördert. |
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Grundschulen In die Grundschule gehen die Kinder des 1. bis 4. Schuljahrgangs. Hier werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Entsprechend der Lernentwicklung durchlaufen die Schülerinnen und Schüler eine ein- bis dreijährige Schuleingangsphase, bevor sie in den 3. Schuljahrgang wechseln. Im vierten Schuljahrgang erhalten die Eltern für ihr Kind eine Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs (Sekundarschule oder Gymnasium). Die bisherige verbindliche Form der Schullaufbahnempfehlung wurde per Schuljahr 2011/2012 abgeschafft, eine Neuregelung ist derzeit in der Vorbereitung. |
Sonderpädagogische Bildung an Förderschulen In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Es können alle Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden. Den Schülerinnen und Schülern wird auf einer jeweils spezialisierten rehabilitationspädagogischen Basis eine entwicklungswirksame individuelle Förderung zuteil. Dafür gibt es sieben verschiedene Förderschularten. Die durch Kooperationsvereinbarungen zwischen Förderschulen und allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen gebildeten Förderzentren ermöglichen regional oder überregional angelegte integrative Angebote sowie Beratung, Diagnostik und Prävention. |
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| Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen | |||
| Die Sekundarschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung. In den Schuljahrgängen 5 und 6 werden die Schülerinnen und Schüler auf die Lernschwerpunkte, Lernanforderungen und Arbeitsmethoden der Schuljahrgänge 7 bis 10 vorbereitet. In den ersten beiden Jahren umfasst der Unterricht die für alle verpflichtenden Lerninhalte, bevor mit dem 7. Schuljahrgang eine auf die unterschiedlichen Abschlüsse bezogene Differenzierung beginnt. Sie führt am Ende des 9. Schuljahrgangs zum Hauptschulabschluss oder qualifizierten Hauptschulabschluss oder mündet am Ende des 10. Schuljahrgangs in den Realschulabschluss bzw. erweiterten Realschulabschluss. Damit werden gute Voraussetzungen für die weiterführende berufliche Bildung geschaffen. Mit dem erweiterten Realschulabschluss ist ein Übergang in den 10. Schuljahrgang des Gymnasiums oder der Eintritt ins Fachgymnasium möglich. | Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierende Bildung. Sie kann in integrierter oder in kooperativer Form geführt werden. In integrierter Form bildet sie eine pädagogische und organisatorische Einheit und ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufen I und II führen. Die Schuljahrgänge 11 bis 13 bilden die gymnasiale Oberstufe. Die kooperative Gesamtschule führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Der Unterricht wird zum überwiegenden Teil in schulformspezifischen Klassen, aber auch in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt. Die Schuljahrgänge 11 und 12 bilden auch hier die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. | Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler vom 5. bis zum 12. Schuljahrgang unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und die Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 bilden die gymnasiale Oberstufe, die sich in die Einführungsphase, Schuljahrgang 10, und die Qualifikationsphase, Schuljahrgänge 11 und 12, gliedert. Das Gymnasium schließt im 12. Schuljahrgang mit den Prüfungen zum Abitur ab. | |
| Sowohl Sekundarschulen als auch Gymnasien und Gesamtschulen können als Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten geführt werden. Damit wird es möglich, besondere Begabungen und Interessen auf intensive Weise individuell zu fördern. | |||
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Berufsbildende Schulen Die berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt umfassen die Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule und Fachgymnasium. Sie vermitteln berufliche Bildungsinhalte und erweitern die erworbene Allgemeinbildung. Sie verleihen berufsbildende und allgemein bildende Abschlüsse und Berechtigungen. Zugleich nehmen sie Aufgaben der beruflichen Fort- und Weiterbildung wahr. |
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| Die
Berufsschule
wird von Jugendlichen im Rahmen ihrer dualen Berufsausbildung
besucht. In den Berufsschulen erwerben sie die
berufstheoretischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten,
während die Ausbildungsbetriebe die berufspraktischen Inhalte
für einen der ca. 350 bundesweit anerkannten Ausbildungsberufe vermitteln. |
Die ein- und mehrjährige Berufsfachschule ermöglicht in verschiedenen vollzeitschulischen Varianten eine Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss und/oder allgemein bildende Abschlüsse. | Aufbauend
auf einem Ausbildungsberuf oder auf einem berufsqualifizierenden
Abschluss können im Rahmen der
Fachschule
Abschlüsse erworben werden, die zu einer Tätigkeit im mittleren
Management befähigen, z. B. in der Planung oder Organisation. |
Der Besuch
der
Fachoberschule kann nach einer Berufsausbildung
im 12. Schuljahrgang oder ohne Berufsausbildung ab dem 11.
Schuljahrgang erfolgen. Beide Wege führen zur
Fachhochschulreife, die die Aufnahme eines Studiums ermöglicht. |
| Wer die Berechtigung zum
Eintritt in die gymnasiale Oberstufe, den erweiterten
Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
nachweist, kann am Fachgymnasium
eine vertiefte allgemeine Bildung mit berufsbereichsbezogenen
Schwerpunkten erhalten, die mit der Abiturprüfung abschließt und
zum Besuch einer Hochschule berechtigt. Das in der Regel dreijährige Fachgymnasium kann in folgenden Fachrichtungen geführt werden: • Agrarwirtschaft • Ernährung und Hauswirtschaft • Gesundheit und Soziales • Technik • Wirtschaft |
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| Für Jugendliche ohne allgemein
bildenden Schulabschluss sowie Abgängerinnen und Abgänger von
Förderschulen bieten die berufsbildenden Schulen ein
Berufsvorbereitungsjahr zum Übergang in die berufliche Bildung
an. Dabei ermöglicht es den Erwerb des Hauptschulabschlusses. Mit dem Ziel einer nachfolgenden dualen Ausbildung vermittelt das Berufsgrundbildungsjahr mit fachtheoretischem und praktischem Unterricht Jugendlichen mit dem Hauptschulabschluss eine berufliche Grundbildung in einem Berufsbereich, z. B. Metalltechnik. |
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| Hochschulen | |||
| Sachsen-Anhalt unterbreitet an
seinen beiden Universitäten in Magdeburg und Halle, der
Hochschule für Kunst und Design in Halle, den vier
Fachhochschulen sowie der Evangelischen Hochschule für
Kirchenmusik Halle und der staatlich anerkannten Theologischen
Hochschule Friedensau moderne, attraktive und innovative
Studienangebote. Das Hochschulstudium befähigt zu
wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit in vielfältigen
Berufen. An den Universitäten ist es eher theorie- und
forschungsorientiert, an Fachhochschulen stärker anwendungs- und
praxisbezogen angelegt. Je nach angestrebtem Abschluss beträgt
die Regelstudienzeit etwa sechs bis zehn Semester. Bereits nach
drei Jahren kann man mit einem Bachelor-Abschluss in das
akademische Berufsleben eintreten. Darauf aufbauend besteht die
Möglichkeit, in einem Master-Studiengang seine
wissenschaftlichen Kenntnisse zu vertiefen oder sich zu
spezialisieren. Einige Studiengänge, wie z. B Medizin, Jura oder Lehramt, schließen mit einer staatlichen Prüfung, dem Staatsexamen, ab. Darüber hinaus können kirchliche Abschlüsse erworben werden. Um an einer Hochschule oder Universität studieren zu können, ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Diese erwirbt man mit • dem Abitur • dem Fachabitur • der Fachhochschulreife • einer vom Kultusministerium anerkannten vergleichbaren Vorbildung (zum Beispiel sind Meister und Inhaber bestimmter Fortbildungsabschlüsse berechtigt, ein Studium aufzunehmen) • der Hochschulzugangsberechtigung eines anderen Bundeslandes • einer Feststellungsprüfung für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung. |
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