
Was ist der StER?
Aus allen Schulen der Stadt Halle werden durch den Schulelternrat ein Delegierter / Delegierte und ein Stellvertreter / Stellvertreterin gewählt. Für zwei Jahre wird durch diese Delegierten der StadtElternRat gewählt.
Die Mitglieder des StER vertreten somit die Interessen aller Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die an einer Schule in Halle lernen.
Der StER arbeitet mit allen Schulträgern, aufgrund der Mehrzahl der städtischen Schulen, vor allem mit der Stadt Halle eng zusammen. Er gibt Anregungen aus der Elternschaft an den Schulträger weiter. Der StER informiert die Elternschaft über Änderungen, Pläne und Ziele die sich in der aktuellen Schullandschaft der Stadt Halle durch Beschlüsse und oder Verordnungen des Stadtrates (Bildungsausschuss) und des Kultusministeriums des Landes ergeben.
Bei unserer Arbeit steht das Wohl aller Schüler der Stadt Halle im Vordergrund.
Rechtliche Grundlage
Der StER arbeitet auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01. August 2005 incl. 13 Gesetz zur Änderung des Schulgesetz vom 18.Januar 2011.
Gremien, in denen der StER aktiv mitwirkt:
Bildungsausschuss weitere Info
Präventionsrat weitere Info
Beirat für Berufsorientierung
Gründungsmitglied Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle

